Mitglied werden
Mitglied werden können aktive und ehemalige ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Personen, die die Ziele der DVS unterstützen.
Für die Aufnahme erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,- € einmalig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,- € jährlich (Mindestbeitrag).
Tritt ein Mitglied ab dem 1. Juli eines Jahres bei, so wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
Der Bezug der Zeitschrift „Richter ohne Robe" (RohR) ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Landesverband dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von den Finanzämtern als steuerlich abzugsfähig anerkannt.
Den Antrag auf Mitgliedschaft und die Vereinssatzung können Sie als PDF-Dokumente herunterladen.